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Archivnews im Detail

Rettungssport - Halle, Wettkampf

Erinnerung: Geänderte Startberechtigungen bei Wettkämpfen in der Halle

Veröffentlicht: 08.10.2016
Autor: Klaus Fleischer

» Bist du auch betroffen?
» Ist deine letzte Rettungsschwimmprüfung länger als 12 Monate her?

Bist du bei einem Wettkampf 2017 mindestens 16 und höchstens 49 Jahre alt, benötigst du zur Startberechtigung:

  • Das Rettungsschwimmabzeichen Silber/Gold, nicht älter als 12 Monate oder
  • das Rettungsschwimmabzeichen Silber/Gold, nicht älter als 36 Monate und einen Nachweis der kombinierten Übung, nicht älter als 12 Monate.

Bist du bei einem Wettkampf, der noch in den letzten Monaten des Jahres 2016 stattfindet, mindestens 16 und höchstens 49 Jahre alt, benötigst du zur Startberechtigung:

  • Das Rettungsschwimmabzeichen Silber/Gold und
  • einen Nachweis der kombinierten Übung, nicht älter als 12 Monate, oder einen Erste-Hilfe-Nachweis gemäß Merkblatt Erste Hilfe E9-003, nicht älter als 12 Monate.

Solltest du von der Regelwerksänderung betroffen sein und für eine Startberechtigung noch

  • eine kombinierte Übung,
  • einen Rettungsschwimmer Silber/Gold oder
  • einen Erste Hilfe Nachweis benötigen,

so gilt Folgendes:

Wenn du für die Startberechtigung noch eine kombinierte Übung durchführen musst, melde uns (Ressort SRuS-W, Schwimmen, Retten und Sport - Wettkampf) diesen Bedarf bitte umgehend per E-Mail. Wir werden versuchen, 1-3 Sammeltermine zu organisieren, an denen die kombinierte Übung durchgeführt werden kann, um den Mehraufwand möglichst gering zu halten! Sobald entsprechende Termine feststehen, werden wir dich diese wissen lassen!

Wenn du für die Startberechtigung noch einen Rettungsschwimmer Silber oder Gold erwerben oder einen Erste-Hilfe-Nachweis erhalten musst, informiere dich bitte über unser aktuelles Kursangebot und nutze einen dieser Kurse.

 

Weitere Hinweise in diesem Zusammenhang

  • Seit dem 1. Januar 2016 gelten neue Regeln für die Wettkampfdisziplinen in der Halle.
    So ist beispielsweise die HLW nicht mehr in gewohnter Form Bestandteil des nationalen Wettkampfgeschehens.
    Das vollständige Regelwerk Rettungssport für die Schwimmbad-Disziplinen in der aktuellen Fassung findest du hier. Eine ausführlichere Übersicht über die Änderungen gegenüber den Regeln, die bis Ende 2015 galten, sind hier wiedergegeben.
     
  • Die kombinierte Übung gemäß Rettungsschwimmer Silber besteht aus:
    • 20m Anschwimmen in Bauchlage
    • Abtauchen auf 3 bis 5m Tiefe, heraufholen eines 5kg Tauchringes oder eines gleichartigen Gegenstandes, diesen anschließend fallen lassen
    • Lösen aus einer Umklammerung durch einen Befreiungsgriff
    • 25m Schleppen einer etwa gleichschweren Person
    • Anlandbringen des Geretteten
    • 3 Minuten Vorführen der HLW
     
  • Ab wann ist welches Abzeichen erforderlich?
    Für die Meisterschaften benötigen die Wettkämpfer die Ihrem Lebensalter entsprechenden Schwimm- bzw. Rettungsschwimmprüfungen bis spätestens zwölf Monate nach Erreichen der jeweiligen Altersgrenze als Startvoraussetzung
    • bis 9 Jahre Jugendschwimmabzeichen Silber
    • ab 9 Jahre Jugendschwimmabzeichen Gold
    • ab 12 Jahre Rettungsschwimmer Bronze
    • ab 15 Jahre Rettungsschwimmer Silber

    Beispiel Rettungsschwimmer Bronze: Mia ist am 24.01.2004 geboren. Ab dem 24.01.2016 darf Mia den Rettungsschwimmer Bronze erwerben. Ab dem 24.01.2017 ist der Rettungsschwimmer Bronze Teilnahmevoraussetzung für Mia.

    Beispiel Rettungsschwimmer Silber: Franz ist am 24.12.2000 geboren. Er startet also 2015 und 2016 in der Altersklasse 15/16. Ab dem 24.12.2015 darf Franz den Rettungsschwimmer Silber erwerben. Erst ab dem 24.12.2016 ist der Rettungsschwimmer Silber Teilnahmevoraussetzung für Franz.

    Franz benötigt für alle Wettkämpfe in der AK 15/16 (bis zum 23.12.2016) nur den Rettungsschwimmer Bronze. Da zwischen dem 24.12. und 31.12.2016 keine Wettkämpfe stattfinden werden, benötigt er erst mit dem ersten Wettkampf 2017, bei dem er in der AK 17/18 antritt, den Rettungsschwimmer Silber.

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